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Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin
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Coaching für Kreative


Zeitraum

  • Individuelle Terminvereinbarung jederzeit möglich

Dauer

16 Termine à 1,5 Stunden in einem Zeitraum von 8-10 Wochen

Zeiten

Individuelle Terminvereinbarungen

Veranstaltungsort

Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

Beschreibung und Inhalte

Für alle Kunst-und Kulturschaffenden, die eine tragfähige berufliche Perspektive entwickeln möchten

Im Coaching für Kreative gewinnen Sie Klarheit über Ihre Fähigkeiten, Interessen und Ziele. Sie schärfen Ihr Profil und setzen sich mit den Chancen des Arbeitsmarktes und Ihrer Branche auseinander. Sie fokussieren sich auf Ihre Ziele und Ihre Selbstvermarktung, stärken diese und entwickeln eine für Sie zugeschnittene tragfähige Perspektive im Arbeitsmarkt.

Inhalte des Coachings
  • Anliegenklärung/Standortanalayse
  • Kompetenzbilanzierung
  • Profilklärung
  • Strategieentwicklung
  • Erstellung Präsentationsmappe/Bewerbungsunterlagen
  • Aktion und Reflexion/Perspektive
Grundlage für den Coaching Prozess sind die im Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein benannten Inhalte. Damit einhergehend bilden Ihre persönlichen Coaching Ziele den rote Faden für das Coaching.

Coaches:
Beim Coaching für Kreative arbeiten wir mit ca.10 freiberuflichen Coaches zusammen. Bei der Auswahl der Coaches legen wir viel Wert auf Professionalität und Branchenkenntnis. Alle Coaches verfügen über ein abgeschlossenes Studium, langjährige Berufserfahrung innerhalb der Kreativbranche sowie über eine systemische Coachingausbildung.
So finden Sie bei uns ein systemisches Coaching mit branchenspezifischer Beratung.

Sprachen:
Das Coaching ist in Deutsch, Englisch oder Spanisch möglich.


Voraussetzungen

Sie sind Künstler*in oder Kulturschaffende*r und wollen mit Ihrer Arbeit im Kunst- und Kulturmarkt sichtbarer und erfolgreicher werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung gemäß AZAV

Förderung

Bei Anspruch auf ALG I/II entstehen Ihnen keine Kosten. Sie benötigen lediglich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SBG III). Den Aktivierungsgutschein erhalten Sie bei Arbeitsagentur, Jobcenter, Berufsgenossenschaft oder Rententräger.
Für Selbstzahler erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

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