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Berufsbegleitendes Coaching


Zeitraum

  • Individuelle Terminvereinbarung jederzeit möglich

Dauer

max. 12. Monate

Zeiten

Zeit und Ort können nach Ihrem Bedarf vereinbart werden.

Veranstaltungsort

Nach Vereinbarung

Beschreibung und Inhalte

Für alle, die nach der Arbeitslosigkeit eine neue Arbeit aufnehmen

Beim (Wieder-) Einstieg in eine neue Beschäftigung kommen häufig zahlreiche neue Gegebenheiten auf Sie zu. Die Unternehmenskultur und Arbeitszusammenhänge sind neu, Kollegen und Geschäftspartner sind zunächst völlig unbekannt. Neben fachlichen Kompetenzen sind soziale und persönliche Handlungskompetenzen gefordert.

Vertrauen und Bewusstsein zu den eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie eine förderliche Einstellung zur neuen Arbeit, tragen zu einem gelungenen Einstieg und einer langfristig stabilen Arbeitsbeziehung bei.

Beim berufsbegleitenden AVGS Coaching unterstützen wir Sie während der ersten Phase in Ihrer neuen Tätigkeit. Wir stärken Ihr Selbstvertrauen für Ihr neues Betätigungsfeld und für alle neuen Aufgaben. Wir unterstützen Sie bei einem gelungenen Zeitmanagement, stärken Ihre Handlungs- und Konfliktfähigkeiten, zeigen Perspektiven auf und unterstützen Ihre gesamte Integration im neuen Unternehmen und für die neue Position. Dabei können auch private Themenfelder mit ins Coaching einbezogen werden. Ziel ist es, Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis langfristig abzusichern.

Alle Coachings finden individuell und in vertraulicher Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten statt. Die Termine werden individuell vereinbart und können auch vor oder nach Ihrer Arbeitszeit geplant werden.

Coaches:
Wir arbeiten mit über 30 freiberuflichen Coaches zusammen. Bei der Auswahl der Coaches legen wir viel Wert auf Professionalität. Alle Coaches verfügen über ein abgeschlossenes Studium, langjähriger Coaching- und Berufserfahrung sowie eine systemische Coachingausbildung.


Voraussetzungen

Zu Beginn der Maßnahme muss ein Arbeitsvertrag für eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung gemäß AZAV

Förderung

Bei Anspruch auf ALG I/II entstehen Ihnen keine Kosten. Sie benötigen lediglich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SBG III). Den Aktivierungsgutschein erhalten Sie bei Arbeitsagentur, Jobcenter, Berufsgenossenschaft oder Rententräger.
Für Selbstzahler erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

Weitere Kurse


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