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Unsere SGE - FAQs finden Sie hier ...

Was ist das „Solidarische Grundeinkommen“ (SGE)?

Gute Arbeit für Arbeitslose und ein Mehrwert für die Stadtgesellschaft – das ist die Idee hinter dem Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“. Ziel des bundesweit einmaligen Pilotprojektes ist es, eine Beschäftigungsperspektive für Langzeitarbeitslose jenseits von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zu entwickeln. Die Stadtgesellschaft soll gleichermaßen, wie die Arbeitslosen von dem Modellansatz profitieren. Denn im Rahmen des SGE werden Aufgaben in Kitas, Schulen und Kiezen, im Nahverkehr und im sozialen Bereich finanziert, die den Zusammenhalt in der Stadt Berlin stärken.

Mit dem SGE wird das Instrumentarium zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin um einen neuen Baustein ergänzt. Damit leistet das Land einen Beitrag zur Gewährleistung von Teilhabe, sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit und zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips.

Warum ein Coaching im Projekt „Solidarisches Grundeinkommen“?

Ein Kernpunkt des SGE-Projektes ist ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für die SGE-Arbeitnehmer*innen und SGE-Arbeitgebenden während des gesamten geförderten Beschäftigungszeitraums. Die Erfahrung zeigt: Eine Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist kein Selbstläufer. Mit einem Coaching – also der individuellen Unterstützung von SGE-Arbeitnehmer*innen, aber auch der SGE-Arbeitgebenden – gelingt der Integrationsprozess häufig erfolgreicher und auf Dauer. Deshalb gehört zur SGE-Förderung immer ein verpflichtendes SGE-Coaching.

Wer bietet das SGE-Coaching an?

Mit der Umsetzung des Coachings im SGE-Projekt wurde Goldnetz gGmbH als Koordinierungsstelle des SGE-Coachings von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beauftragt.

Welche Aufgaben übernehmen wir als Koordinierungsstelle des SGE-Coachings?

Wir steuern das begleitende Coaching und übernehmen den bedarfsbezogenen Einsatz der Coaches. Als Koordinierungsstelle arbeiten wir im Rahmen der externen Evaluation mit dem Institut SÖSTRA mit Sitz in Berlin zusammen. Dazu erheben wir vorbereitend teilnehmer*innenbezogene Daten, Themenschwerpunkte des SGE-Coachings, Angaben zu den individuellen Qualifizierungsbedarfen sowie den umgesetzten Qualifizierungen.

Was qualifiziert uns für die Umsetzung des SGE-Coachings?

Als Team der Koordinierungsstelle des SGE-Coachings bringen wir langjährige Erfahrungen in der erwachsenenpädagogischen Arbeit als Job-Coaches, systemische Coaches sowie Mediator*innen mit. Neben unserem Expert*innen-Wissen im Bereich Sozialarbeit sowie in der Beratung und Kommunikation mit Unternehmen und Arbeitnehmer*innen zeichnen wir uns durch ein Fachwissen zu Instrumenten der strategischen Personalentwicklung sowie zu Kenntnissen des regionalen Arbeitsmarktes und arbeitsmarktpolitischer Instrumenten aus.

Mit welchem Coaching-Ansatz arbeiten wir?

Unser Coaching-Ansatz basiert auf zielgruppenspezifischen und bedarfsgerechten Coaching-Angeboten sowie langjährigen Erfahrungen in der Beratung, Begleitung und Unterstützung von (Langzeit-) Erwerbslosen sowie umfassenden Kenntnissen der spezifischen Problemlagen Erwerbsloser. Coaching verstehen wir als prozessorientierte Persönlichkeitsentwicklung. Wir arbeiten mit einem ganzheitlichen Ansatz, indem wir die berufliche Zukunft der SGE-Arbeitnehmer*innen im Kontext des persönlichen und beruflichen Werdegangs und der aktuellen Arbeitsmarktsituation betrachten, immer in enger Abstimmung mit dem SGE-Arbeitgebenden.

Im Rahmen einer projektbegleitenden Qualitätssicherung nutzen wir Steuerungselemente des betrieblichen Qualitätsmanagements zur Durchführung der Coaching-Leistungen. Zur Durchführung und Dokumentation des SGE-Coachings wurden von uns Verfahrens-vorschriften einschließlich standardisierter Dokumente und Formulare entwickelt.

Wie kommt das Coaching zu mir als SGE-Arbeitgebenden?

Wurden geeignete Stellen im SGE-Projekt nach fachlicher Prüfung zur Förderung empfohlen, werden wir zeitgleich als Koordinierungsstelle des SGE-Coachings informiert. Wir nehmen zeitnah Kontakt mit Ihnen als SGE-Arbeitgebenden auf und erläutern vorab in einem persönlichen Gespräch die ersten Schritte zur Vorbereitung des SGE-Coachings. Nach einem persönlichen Begrüßungsgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme des zuständigen Coachs mit der zuständigen Ansprechperson, Vorgesetzten bzw. Teamleitung vor Ort zur Abstimmung des Coaching-Prozesses.

Welche Unterlagen benötigen wir, um das Coaching zu starten?

Vor dem Start des SGE-Coachings benötigen wir von Ihnen, als SGE-Arbeitgebenden, folgende erforderliche Unterlagen: SGE-Grunddatenblatt, von den SGE-Beschäftigten unterschriebene SGE-Datenschutzerklärung, ein Stellenprofil sowie den individuellen Einarbeitungsplan des SGE-Beschäftigten, Kontaktdaten zur zuständigen Ansprechperson, Vorgesetzten bzw. Teamleitung vor Ort.

Wofür benötigen wir die SGE-Unterlagen?

Das Grunddatenblatt ist Grundlage für eine persönliche Kontaktaufnahme mit den SGE-Arbeitnehmer*innen sowie Basis zur Erfassung von Daten für die externe Evaluation. Die Datenschutzerklärung ist das Einverständnis des*der SGE-Arbeitnehmer*in, die es uns erlaubt, Daten aufzunehmen und zu verarbeiten. Das Stellenprofil und der Einarbeitungsplan sind wichtige Grundlagen, um die Anforderungen der Stelle mit den Kompetenzen des*der SGE-Arbeitnehmer*in abzugleichen, Qualifikationsbedarfe festzustellen und den Coaching-Prozess im Sinne Ihres Unternehmens und des*der Arbeitnehmer*in zu gestalten und umzusetzen.

Wie kommt das Coaching zur mir als SGE-Arbeitnehmer*in?

Nach Erhalt der erforderlichen SGE-Unterlagen, nimmt Ihr Coach zeitnah telefonisch bzw. per E-Mail Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart folgend Coaching-Termine. Das Erstgespräch kann auf Wunsch mit oder ohne SGE-Arbeitgebenden stattfinden.

Was leistet unser Coaching-Angebot für SGE-Arbeitnehmer*innen?

Unser Coaching-Angebot unterstützt Sie bei einer nachhaltigen Integration beim SGE- Arbeitgebenden bzw. bei einer Förderung des Übergangs in anspruchsvollerer Tätigkeiten auf den ersten Arbeitsmarkt sowie der Stärkung Ihrer personalen und sozialen Kompetenzen im Arbeitsprozess.

Was leistet unser Coaching-Angebot für SGE-Arbeitgebende?

Unser Coaching-Angebot unterstützt Sie in der Zusammenarbeit mit den SGE-Arbeitnehmer*innen. Es dient der langfristigen Arbeitsplatzstabilisierung und unterstützt Sie bei der Personalarbeit mit zuvor (Langzeit-) Erwerblosen sowie bei der Umsetzung des SGE-Projektes. Zudem beraten wir Sie zu Fördermitteln, um den Weg zu einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration oder Weiterbildung zu eröffnen. Und wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SGE-Übernahmeprämie bei erfolgreicher Vermittlung.

Was sind die Rahmenbedingungen des Coachings?

Wir bieten ein individuelles Einzelcoaching für SGE-Arbeitnehmer*innen und SGE-Arbeitgebende an. Das Coaching-Angebot ist bedarfsorientiert und richtet sich nach den zeitlichen und persönlichen Ressourcen des*der SGE-Arbeitnehmer*in bzw. des SGE-Arbeitgebenden. Unser Coaching-Angebot findet zu vereinbarten Zeiten und thematischen Inhalten während der Arbeitszeit des*der SGE-Arbeitnehmer*in statt. Das SGE-Coaching wird immer am Standort des SGE-Arbeitgebenden durchgeführt. Räumlichkeiten zur Durchführung des SGE-Coachings werden vom der SGE-Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen immer mit der Leitung der Koordinierungsstelle des SGE-Coachings abgestimmt werden und können im Einzelfall am Standort der Koordinierungsstelle des SGE-Coachings in Berlin-Mitte durchgeführt werden.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte beinhaltet das Coaching?

Die Schwerpunkte des Coaching-Prozesses orientieren sich in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales praxisnah am Prozess der Aufnahme einer Beschäftigung. Von der Einstellung über die Stabilisierung der SGE-Arbeitnehmer*innen hin zu Vermittlungs-aktivitäten werden mögliche „Bruchstellen“ durch das fachkundige Coaching frühzeitig erkannt und zielgerichtet beeinflusst. Fokussiert werden dazu im Einzelnen: Kompetenz-bilanzierung und Profiling, Erstellung individueller Entwicklungs- bzw. Förderpläne, Qualifizierungsbedarfsanalyse, Onboarding, Kommunikation mit dem SGE-Arbeitgebenden, Aufwärtsmobilität sowie Fördermittelakquise und -administration.

Was geschieht bei SGE-Arbeitnehmer*innen mit einer zusätzlichen sog. § 16e SGB II-Förderung?

Wir nehmen zeitnah nach Beschäftigungsbeginn Kontakt mit der*dem SGE-Beschäftigten sowie SGE-Arbeitgebenden auf, um ein persönliches Erstgespräch inkl. Erstellung des individuellen Förderplans zu führen. Um eine Dopplung im Coaching zu vermeiden, tritt das SGE-Coaching dann für den individuellen Zeitraum der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung zurück. Erst nach Abschluss der Betreuung im Rahmen der § 16e-Förderung wird das SGE-Coaching fortgeführt, entsprechend der vorab vereinbarten Ziele des individuellen Förderplans.

Wie ist unser Umgang mit Datenschutz und Schweigepflicht?

Die Datenverarbeitung und -speicherung der (persönlichen) Daten der SGE-Arbeitnehmer*innen und SGE-Arbeitgebenden erfolgt unter den Vorgaben der DS-GVO und den Datenschutzrichtlinien von Goldnetz gGmbH sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dabei unterliegen die mitgeteilten persönlichen Umstände und Daten im individuellen Coaching dem Vertrauensschutz.

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